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In der Lohnbuchhaltung kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer geschuldeten Sozialversicherungsabzüge übernimmt.
Gemäss Wegleitung zum Lohnausweis Ziff. 3 und AHV-Verordnung Art. 7p müssen die vom Arbeitgeber übernommenen Arbeitnehmerbeiträge im Lohnausweis deklariert werden bzw. gehören zum massgebenden
AHV-pflichtigen Lohn.
Um dies richtig abzubilden, ist es notwendig, dass der Lohnbestandteil, bei welchem der Arbeitgeber die Sozialversicherungsabzüge zu 100% übernimmt, via Iteration berechnet wird.
Unter einer Iteration versteht man ein Verfahren, bei welchem man sich schrittweise unter Anwendung eines sich wiederholenden Rechenvorganges, der Lösung annähert.
Anhand der Muster Lohnabrechnung werden die Sozialversicherungsabzüge für den Bonus vom Arbeitgeber übernommen. Das heisst, für die CHF 3‘000 wird die sogenannte Nettoaufrechnung
via Iterationsverfahren berechnet.
Mit dem einfachen Verfahren, wird die Differenz vom Nettobetrag mit und ohne Bonus genommen.
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