Yvonne Bebie | |
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Nadia Hediger | |
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079 632 65 61 |
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nhediger(at)lbhpayroll.ch |
Mit der neuen QR-Rechnung wird Mitte 2020 der bestehende Einzahlungsschein abgelöst. Ersetzen wird die QR-Rechnung sowohl die herkömmlichen orangenen als auch roten Einzahlungsscheine. Was ändert sich für Sie als Rechnungssteller und Rechnungsempfänger? Worauf müssen Sie bei der Umstellung auf die QR-Rechnung achten? Das Wichtigste zum «neuen Einzahlungsschein» kurz zusammengefasst.
Die Gesetzesrevision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens sowie die Totalrevision der Quellensteuerverordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) erfordern umfangreiche Umsetzungsarbeiten bei den Kantonen, den Arbeitgebern und dem von Swissdec laufend weiterentwickelten einheitlichen Lohnmeldeverfahren. Das hat die Vernehmlassung zur Totalrevision der EFD-Quellensteuerverordnung gezeigt, die Ende 2017 durchgeführt wurde. Damit die Akteure genügend Zeit dafür haben, treten die Neuerungen bei der Quellensteuer auf den 1. Januar 2021 in Kraft.
Informationen zur Revision des Unfallversicherungsgesetzes per 01. Januar 2017
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-64430.html
Informationen zum Einheitlichen Lohnmeldeverfahren ELM
https://www.swissdec.ch/fileadmin/user_upload/Datenempfaenger/Infomittel/03904_d.pdf
Link zur AHV/IV
https://www.ahv-iv.ch/de/