Yvonne Bebie
076 440 55 75
ybebie(at)lbhpayroll.ch
   
Nadia Hediger
079 632 65 61
nhediger(at)lbhpayroll.ch

Altbekanntes wieder auffrischen

Was ist ein Bagatelllohn?

Wer in der Schweiz erwerbstätig ist muss in der Regel AHV, IV-, EO- Beiträge bezahlen.

 

Liegt der Jahreslohn jedoch unter CHF 2‘300.00 handelt es sich um einen Bagatelllohn, welcher nicht der Sozialversicherungspflicht unterstellt ist. Jeder kann sich freiwillig unterstellen und die Beiträge bezahlen.


Ausnahme sind die Hausdienstangestellten wie Babysitter, Garten- & Raumpfleger, diese Arbeitsgattung fällt nicht unter Bagatelllohn, somit müssen bei diesen Angestellten die Abzüge für AHV, IV-, EO immer vorgenommen werden.

Download
Was ist ein Bagatelllohn?
LBH Payroll_Bagatelllohn.pdf
Adobe Acrobat Dokument 159.3 KB