Yvonne Bebie | |
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076 440 55 75 |
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ybebie(at)lbhpayroll.ch |
Nadia Hediger | |
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079 632 65 61 |
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nhediger(at)lbhpayroll.ch |
Wer in der Schweiz erwerbstätig ist muss in der Regel AHV, IV-, EO- Beiträge bezahlen.
Liegt der Jahreslohn jedoch unter CHF 2‘300.00 handelt es sich um einen Bagatelllohn, welcher nicht der Sozialversicherungspflicht unterstellt ist. Jeder kann sich freiwillig unterstellen und die Beiträge bezahlen.
Ausnahme sind die Hausdienstangestellten wie Babysitter, Garten- & Raumpfleger, diese Arbeitsgattung fällt nicht unter Bagatelllohn, somit müssen bei diesen Angestellten die Abzüge für AHV,
IV-, EO immer vorgenommen werden.
LBH Payroll AG
Mythenstrasse 37
8640 Rapperswil-Jona
Korrespondenzadresse:
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