Yvonne Bebie
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Nadia Hediger
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Altbekanntes wieder auffrischen

Familienzulagen

Die Sommerferien stehen vor der Türe und für die Jugendlichen aus der 9. Klasse beginnt nun ein neuer Lebensabschnitt.

Egal ob es sich um eine Berufslehre oder um eine weiterführende Schule handelt, es benötigt eine Bestätigung der neuen Schule oder ein Lehrvertrag, damit die Ausbildungszulagen an ein erwerbstätiges Elternteil weiter ausbezahlt werden.


Doch was ist wenn sich jemand für einen Sprachaufenthalt entscheidet, wird dies auch als Ausbildung anerkannt?
Ja, unter folgender Voraussetzung:
Pro Woche müssen mind. 4 Lektionen à 45-60 Minuten an einer Sprachschule absolviert werden. Natürlich bedarf es auch hier einer schriftlichen Bestätigung der jeweiligen Sprachschule.
Auch ein Praktikum oder Motivationssemester kann als Ausbildung anerkannt werden, unter folgendem Link ist die Voraussetzung dazu ersichtlich.

 

Fragen und Antworten zu Familienzulagen beim Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

  • Arten und Höhe der Familienzulagen (allgemein)
  • Anspruchsberechtigte Personen
  • Ausbildungszulagen
  • Anspruchskonkurrenz (Wer erhält die Familienzulagen ?) und Differenzzahlung
  • Auszahlung an eine Drittperson (die für das Kind sorgt)
  • Familienzulagen für Kinder im Ausland
  • Administrative Schritte/Verfahren
  • Meldepflicht / Rückerstattung
  • Finanzierung
  • Besteuerung
  • Sozialleistungen
  • Verhältnis zu Leistungen anderer Sozialversicherungen ?
  • Erwerbstätige in der Landwirtschaft
  • Rechtliche Grundlagen

Informieren Sie sich zu obigen Themen der Familienzulagen

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