Yvonne Bebie | |
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076 440 55 75 |
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ybebie(at)lbhpayroll.ch |
Nadia Hediger | |
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079 632 65 61 |
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nhediger(at)lbhpayroll.ch |
Die Sommerferien stehen vor der Türe und für die Jugendlichen aus der 9. Klasse beginnt nun ein neuer Lebensabschnitt.
Egal ob es sich um eine Berufslehre oder um eine weiterführende Schule handelt, es benötigt eine Bestätigung der neuen Schule oder ein Lehrvertrag, damit die Ausbildungszulagen an ein erwerbstätiges Elternteil weiter ausbezahlt werden.
Doch was ist wenn sich jemand für einen Sprachaufenthalt entscheidet, wird dies auch als Ausbildung anerkannt?
Ja, unter folgender Voraussetzung:
Pro Woche müssen mind. 4 Lektionen à 45-60 Minuten an einer Sprachschule absolviert werden. Natürlich bedarf es auch hier einer schriftlichen Bestätigung der jeweiligen Sprachschule.
Auch ein Praktikum oder Motivationssemester kann als Ausbildung anerkannt werden, unter folgendem Link ist die Voraussetzung dazu ersichtlich.
Fragen und Antworten zu Familienzulagen beim Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
LBH Payroll AG
Mythenstrasse 37
8640 Rapperswil-Jona
Korrespondenzadresse:
Neue Jonastrasse 38
8640 Rapperswil-Jona