Yvonne Bebie
076 440 55 75
ybebie(at)lbhpayroll.ch
   
Nadia Hediger
079 632 65 61
nhediger(at)lbhpayroll.ch

Kreisschreiben Nr. 45 - Quellensteuerverordnung

Die Gesetzesrevision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens sowie die Totalrevision der Quellensteuerverordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) erfordern umfangreiche Umsetzungsarbeiten bei den Kantonen, den Arbeitgebern und dem von Swissdec laufend weiterentwickelten  einheitlichen Lohnmeldeverfahren. Das hat die Vernehmlassung zur Totalrevision der EFD-Quellensteuerverordnung gezeigt, die Ende 2017 durchgeführt wurde. Damit die Akteure genügend Zeit dafür haben, treten die Neuerungen bei der Quellensteuer auf den 1. Januar 2021 in Kraft.

Download
Kreisschreiben Nr. 45 - Quellensteuerverordnung
Kreisschreiben Nr. 45 - Quellensteuerver
Adobe Acrobat Dokument 935.8 KB