Yvonne Bebie
076 440 55 75
ybebie(at)lbhpayroll.ch
   
Nadia Hediger
079 632 65 61
nhediger(at)lbhpayroll.ch

Neue AHV-Beiträge 2023

Da sich die finanzielle Situation der Arbeitslosenversicherung per Ende 2022 erholt hat, fällt der Solidaritätsbeitrag ab der Grenze von 148'200 Jahreslohn, von 0,5% je Arbeitnehmer und Arbeitgeber per 01.01.2023 gänzlich weg.

 

Der Arbeitslosenbeitrag von 1.1% je Arbeitnehmer und Arbeitgeber bleibt zur Finanzierung der Arbeitslosenversicherung (ALV) bis zur Grenze von CHF 148'200 Jahreslohn, weiterhin bestehen.

     Arbeitnehmer    Arbeitgeber  
 Total
AHV Beitrag (unverändert)

 

5.3% 5.3% 10.6%
         
ALV 1 (unverändert)
  1.1% 1.1% 2.2%
         
ALV 2 (alt 0.5%)
  0% 0% 0%

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundes:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-90676.html